Qualitätskontrollen/-Qualitätssicherung
Ein Produkt kann von Verbrauchern ohne Risiken angewendet werden, wenn es nach gesetzlich/firmeneigen festgelegter Qualität geprüft und für den Verkauf freigegeben ist.
Wir unterstützen Sie bei:
- Festlegung und Erstellung der Produktspezifikationen.
- Planung der Stabilitätsprüfung vor der Einführung.
- Auftragsprüfung von Produkteigenschaften und Leistungsprüfungen (Zusammensetzung, Physikalischen Eigenschaften, Gebrauchseigenschaften, In Vitro Anwendungseigenschaften).
- Qualitätssicherung der Freigabe.
- Monitoring/Follow-up des Produktes nach der Markteinführung.